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Wechsel des Verwaltungsrats (AG/SA) oder Geschäftsführers (GmbH/Sàrl) in der Schweiz

von | März 27, 2026

Wechsel des Verwaltungsrats (AG/SA) oder Geschäftsführers (GmbH/Sàrl) in der Schweiz: vollständiges Verfahren, Anforderungen und strategische Aspekte

Die Änderung eines Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft (AG/SA) oder eines Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH/Sàrl) in der Schweiz ist ein häufiges Verfahren, unterliegt jedoch strengen Vorschriften des Obligationenrechts und des Handelsregisters.

Ob aufgrund von Rücktritt, Abberufung oder Restrukturierung – eine sorgfältige Umsetzung ist entscheidend für die rechtliche Gültigkeit, operative Kontinuität und bankseitige Compliance.

Wann ist ein Wechsel erforderlich?

Die häufigsten Fälle sind:

  • freiwilliger Rücktritt
  • Abberufung durch Aktionäre oder Gesellschafter
  • Umstrukturierung
  • bank- oder regulatorische Anforderungen (KYC / Substanz in der Schweiz)
  • Ernennung eines in der Schweiz ansässigen Vertreters

Schritt-für-Schritt-Verfahren

1. Prüfung der Statuten

Vor Beginn müssen geprüft werden:

  • Regeln für Ernennung und Abberufung
  • Quoren und Mehrheiten
  • besondere Bestimmungen

2. Formeller Beschluss

AG/SA (Aktiengesellschaft)

Beschluss durch die Generalversammlung, sofern nicht delegiert.

GmbH/Sàrl

Beschluss durch die Gesellschafter.

Inhalt des Protokolls

Das Protokoll muss enthalten:

  • Rücktritt oder Abberufung
  • Ernennung
  • Zeichnungsberechtigung
  • Wirksamkeitsdatum

3. Erstellung der Unterlagen

Protokoll

  • vollständige Identitätsangaben
  • Beschlüsse

Handelsregisteranmeldung

  • Name
  • Adresse
  • Wohnsitzstaat
  • Heimatort (für Schweizer)
  • Zeichnungsart

4. Gesetzliche Anforderung: Vertreter mit Wohnsitz in der Schweiz

Mindestens eine zeichnungsberechtigte Person muss in der Schweiz wohnhaft sein.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

  • Ablehnung durch das Handelsregister
  • operative Probleme
  • bankseitige Einschränkungen

5. Beglaubigung der Unterschriften

  • Originalunterschrift erforderlich
  • notarielle Beglaubigung in der Schweiz

6. Eintragung im Handelsregister

Originaldokumente müssen per Post eingereicht werden.

Fristen

  • Vorbereitung: 2–5 Tage
  • Eintragung: 5–10 Arbeitstage

Einzel- vs. Kollektivunterschrift

Einzelunterschrift

  • volle Autonomie
  • schneller
  • höheres Risiko

Kollektivunterschrift

  • Standard in der Schweiz
  • höhere Sicherheit
  • bevorzugt von Banken

Rücktritt eines Verwaltungsrats: wichtige Punkte

Schritte

  • schriftliche Mitteilung
  • Protokoll
  • Handelsregistereintrag

Risiken

  • fortbestehende Haftung
  • operative Blockaden
  • fehlende Vertretung in der Schweiz

Häufige Fehler

  • falsche Daten
  • kein Schweizer Vertreter
  • fehlende Beglaubigung
  • unvollständige Unterlagen

Folgen

  • Ablehnung
  • Verzögerungen
  • Mehrkosten

Bank- und Compliance-Auswirkungen

Der Wechsel beeinflusst:

  • Zeichnungsrechte
  • KYC
  • Substanz

Banken erwarten:

  • klare Governance
  • Präsenz in der Schweiz
  • kohärente Struktur

Fristen und Kosten

Dauer

  • 1–2 Wochen

Kosten

  • CHF 1’000 – 2’500
  • Notar und Register zusätzlich
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Kann ein nicht in der Schweiz ansässiger Verwaltungsrat ernannt werden?

Ja, jedoch ist mindestens eine in der Schweiz ansässige Person mit Zeichnungsberechtigung erforderlich.

Können Dokumente aus der Ferne unterzeichnet werden?

Ja, jedoch müssen die Dokumente im Original unterzeichnet und beglaubigt werden.

Wie lange dauert der Prozess?

In der Regel zwischen einer und zwei Wochen.

Was ist der Unterschied zwischen AG und GmbH in diesem Zusammenhang?

Hauptsächlich das Entscheidungsorgan (Generalversammlung vs. Gesellschafter), jedoch ist das Eintragungsverfahren ähnlich.

Fazit

Der Wechsel eines Verwaltungsrats oder Geschäftsführers in der Schweiz erfordert:

Es handelt sich auch um eine strategische Entscheidung mit rechtlichen und finanziellen Auswirkungen.

Andrés Taracido, Direktor von Swiss Director Services
Verfasst von

Andrés Taracido

Gründer & Direktor · Swiss Director Services

Seit über 25 Jahren begleitet Andrés Taracido Unternehmer, internationale Konzerne, Holdings, Verbände und Stiftungen bei ihrer Ansiedlung, Governance und Verwaltung von Strukturen in der Schweiz.

Als eidgenössisch diplomierter Finanz- und Anlageexperte, CIWM, TEP (STEP), Inhaber eines CAS in KMU-Besteuerung und IAF-zertifiziert, ist er hauptsächlich in den Bereichen Mandate als ansässiger Schweizer Verwaltungsrat, Corporate Governance, Unternehmensgründungen und Verwaltung von Schweizer und internationalen Strukturen tätig.